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Verkaufs, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen

1.  Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil aller unserer Verträge über Warenlieferungen, Reparaturleistungen, und sonstigen Leistungen; bei laufenden Geschäftsbeziehungen mit Kaufleuten gelten sie in ihrer jeweiligen, in unseren Waren- und/oder Preislisten abgedruckten Fassung auch für künftige Verträge; auch mündlich, fernmündlich, per Fax oder EDV erteilte Aufträge nehmen wir nur unter Einbeziehung unserer jeweils geltenden AGB an. Entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nur an, wenn wir ausdrücklich schriftlich der Geltung zugestimmt haben.

Unsere AGB gelten als vom Käufer angenommen, wenn ihnen nicht sofort bei Auftragserteilung widersprochen wird. Einkaufsbedingungen unserer Kunden bzw. Verkaufsbedingungen unserer Lieferanten sind, soweit sie mit diesen AGB im Widerspruch stehen, für uns unverbindlich, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprochen haben. Uns erteilte Aufträge sind erst dann durch uns angenommen, wenn sie durch uns schriftlich bestätigt worden sind oder wenn die Lieferung durch uns stillschweigend erfolgt ist.

2.  Werden uns Aufträge per Internet oder E-Mail erteilt, so kommt ein Vertrag nur zustande, wenn wir den Auftrag schriftlich bestätigt haben.

3.  Unsere Außendienstmitarbeiter sind grundsätzlich nur zur Vermittlung von Aufträgen befugt; ein Auftrag gilt erst als genommen, wenn er von unserer Hauptverwaltung oder einer unserer Verkaufsstellen schriftlich bestätigt ist oder wenn die Ware ausgeliefert ist. Individuelle Vertragsabreden, insbesondere bestimmte Eigenschaftszusicherung oder Verwendungsempfehlungen für unsere Waren, Angaben über Lieferfristen, Rabatte und Boni sowie etwaige Kulanzabsprachen bedürfen zur Rechtswirksamkeit der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung unserer Hauptverwaltung, es sei denn, dass für mündliche Erklärungen nach Handelsrecht oder Rechtscheingrundsätzen Vertragsabschlussvollmacht besteht.

Telefonische oder mündliche Ergänzungen bzw. Änderungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit ebenfalls einer schriftlichen Bestätigung. Unsere Angebote sind nicht bindend. An den in unseren Katalogen und Prospekten enthaltenen Abbildungen und Zeichnungen sowie an Mustern oder anderen Unterlagen behalten wir uns das Eigentums- und Urheberrecht vor. Diese Unterlagen dürfen ohne unsere Genehmigung Dritten nicht zugänglich gemacht werden und sind auf Anforderung sofort zurückzugeben. Der Nachdruck, ganz oder teilweise, ist nicht gestattet. Die Maß- und Gewichtsangaben sind unverbindlich. Eine Änderung der Konstruktion, Maße und Gewichte behalten wir uns vor. Die in unseren Katalogen und Prospekten genannten technischen Daten stellen unverbindliche Richtwerte dar.

4.  Es gelten die in unserer jeweils gültigen Preisliste genannten Verkaufspreise oder die Abrechnung erfolgt auf Basis des entsprechenden Angebotes mit der dazugehörigen Stückliste zuzüglich der zurzeit gültigen Mehrwertsteuer ab Werk. Sollte nachträglich, bedingt durch bauliche Gegebenheiten, die zum Zeitpunkt der Planung nicht bekannt waren, zusätzliches Material benötigt oder Überplanungen durch das Projektengineering notwendig werden, wird dieses als Nachtrag gesondert berechnet. Die am Tag der Auftragserteilung geltenden Preise werden berechnet, wenn die Lieferung innerhalb einer Frist von 4 Monaten ab Auftragserteilung erfolgt.

Bei späteren (Teil-) Lieferungen (z. B. bei Abrufaufträgen) behalten wir uns Preisberichtigungen vor.

Bei Zahlungsverzug und insbesondere bei gerichtlicher Beitreibung werden sämtliche noch offenen Rechnungen sofort zur Zahlung fällig; ferner entfallen etwa bewilligte Rabatte, Boni etc. Gleiche Rechtsfolgen treten ein, wenn über das Vermögen des Käufers ein gerichtliches Insolvenzverfahren eingeleitet wird. Mit einer Gegenforderung kann nur aufgerechnet werden, wenn sie von uns unbestritten oder wenn sie rechtskräftig festgestellt ist. Für Kleinaufträge im Nettowarenwert unter 50,00 müssen wir uns die Berechnung eines Mindermengenzuschlages von 12,50 vorbehalten.

Die Preise der von uns unterbreiteten Angebote sind freibleibend; sie gelten nur bei sofortiger Bestellung. Jede Warenlieferung wird am Tag der Lieferung an den Kunden fakturiert. Unsere Rechnungen sind zahlbar innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum (nicht nach Rechnungs- oder Wareneingang). Bei Barzahlung innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum gewähren wir 2 % Skonto vom Rechnungsendbetrag unter der Voraussetzung, dass alle fälligen Rechnungen beglichen sind. Die Zahlungsfrist ist gewahrt, wenn der Überweisungs- oder Scheckbetrag innerhalb der Frist einem unserer Konten gutgeschrieben ist.

Die Rüge angeblicher Mängel befreit den Käufer nicht von seinen Zahlungspflichten. Mehrskontoabzüge bzw. Skontoabzüge über Termin sowie Kürzung von Versand-und Verpackungskosten anerkennen wir nicht. Bei Überschreitung des Zahlungsziels sind wir berechtigt, ab Fälligkeit vertragliche Fälligkeitszinsen in Höhe banküblicher Sollzinsen, mindestens aber 8 % p. a. über dem jeweiligen Basiszinssatz zu berechnen sowie weitere Lieferungen zurückzustellen oder abzulehnen.

5.   Vorgerichtliche Kosten, insbesondere Mahnkosten, können wir - unbeschadet des Nachweises höherer oder geringerer Kosten - pauschal mit 15,00 geltend machen, Schecks und Wechsel werden nur erfüllungshalber angenommen. Diskont- und sonstige Spesen gehen zu Lasten des Käufers. Kunden, die uns nicht bekannt sind, beliefern wir nur per Nachnahme unter Abzug von 3 % Skonto. Dem Kundenkonto in unserem Haus liegt ein Kreditrahmen zu Grunde, der sich an der Warenkreditversicherung durch Firma Euler Hermes bemisst. Sollte dieser Kreditrahmen innerhalb des vereinbarten Zahlungszieles komplett ausgeschöpft sein und wir über Firma Euler Hermes keinen höheren Versicherungsrahmen erhalten, behalten wir uns vor, die Zahlungsbedingungen zu ändern und darauf hinzuweisen, dass offene Forderungen vor der nächsten Lieferung beglichen werden müssen. Unbefriedigende Auskünfte über die Bonität des Kunden berechtigen uns, nachträglich andere Zahlungsbedingungen zu stellen und/oder Sicherheiten oder Vorauszahlungen zu verlangen. Unsere Außendienstmitarbeiter sind ohne ausdrückliche Inkassovollmacht nicht berechtigt, Zahlungen entgegenzunehmen.

6. Lieferfristen sind für uns nur verbindlich, wenn wir dies ausdrücklich schriftlich zugesichert haben. Sie beginnen mit dem Datum der Auftragserteilung und gelten nur vorbehaltlich richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung. Zugesicherte Lieferfristen gelten als eingehalten, wenn die Versandbereitschaft der Ware gemeldet ist. Die zugesicherten Lieferfristen werden durch Ereignisse höherer Gewalt und durch Betriebs- oder Verkehrsstörungen in angemessenem Umfang verlängert.

Solche Ereignisse berechtigen uns außerdem, vom Vertrag insoweit zurückzutreten, als die Ware noch nicht geliefert und innerhalb einer angemessenen verlängerten Lieferfrist mangels Selbstbelieferung nicht beschafft werden kann. Wir sind nicht zum Ersatz von Schäden verpflichtet, die in Folge verzögerter Liefertermine hervorgerufen durch Betriebs- oder Verkehrsstörungen, unvorhergesehene Schwierigkeiten bei der Rohstoff- und Betriebsmittelbeschaffung bzw. bei der Selbstbelieferung oder durch Fälle höherer Gewalt, eingetreten sind. Teillieferungen sind auf Kosten des Käufers möglich. Bei Nichtangabe einer Versandvorschrift wird der uns am günstigsten erscheinende Transportweg gewählt, ohne eine Verantwortlichkeit für billigste Verfrachtung und ordnungsgemäße Ankunft der Ware. Unsere normalen Regellieferzeiten lauten wie folgt und sind für uns unverbindlich:

48 Stunden für Stückgut

72 Stunden für Langgut

ab Warenversand

Zustellung im Laufe des Tages

Die Regellaufzeit bezieht sich ausschließlich auf Werktage ohne Wochenenden und Feiertage.

Termin- und Expresslieferungen können kostenpflichtig durch den Kunden an uns beauftragt werden. Übergabeort der Ware an den Kunden ist unser Lager in Hagen. Der Versand erfolgt auf Gefahr des Käufers, unabhängig davon, ob die Versendung der Ware vom Erfüllungsort erfolgt oder wer die Frachtkosten trägt. Wir liefern ab einem Nettowarenwert von 125,00 € innerhalb Deutschlands frei Haus oder frei Baustelle an die von Kunden schriftlich benannte Adresse. Die Warenanlieferung erfolgt „frei Ladekante Lkw“. Die Gefahr für den Zustand der Lieferung geht mit der Zustellung der Ware auf den Kunden über. Wir liefern frei Ladekante.

7. Unsere Lieferungen erfolgen unter erweitertem Eigentumsvorbehalt. Die Ware darf ohne Offenlegung der Eigentumsverhältnisse an Dritte weder verpfändet noch übereignet werden insoweit tritt der Kunde die ihm darauf entstehenden Forderungen gegen seine Kunden mit allen Nebenrechten schon jetzt an uns in Höhe des Wertes dieser Vorbehaltsware ab. Wir nehmen diese Abtretung hiermit an. Das uns vorbehaltene Eigentum sowie die gemäß Vorstehendem abgetretenen Forderungen dienen der Sicherung sämtlicher, auch künftiger, Forderungen aus der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden, soweit und solange Forderungen zu unseren Gunsten bestehen.

Wir verpflichten uns, die uns nach den vorstehenden Bedingungen zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als ihr realisierbarer Wert die zu sichernden Forderungen um 20% übersteigt. Nehmen wir auf Kaufpreiszahlungen erfüllungshalber Schecks und/oder Wechsel an, so erlischt der Eigentums-vorbehalt erst mit deren ordnungsgemäßer Einlösung. An den uns etwa zur Reparatur abgegebenen Gegenständen entsteht, auch wenn der Reparaturgegenstand nicht im Eigentum des Auftraggebers steht, für uns ein Vertrags-pfandrecht für alle unsere Forderungen aus dem Reparaturauftrag.

8. Unsere Lieferungen und Rechnungen hat der Kunde unverzüglich zu prüfen und etwaige Mängel oder Fehler im Sinne der §§ 377, 378 HGB unverzüglich zu rügen. Andernfalls gilt die Lieferung bzw. Rechnung als vertragsgemäß anerkannt. Für etwaige Mängel an den uns gelieferten Produkten und unseren Reparaturen leisten wir, soweit nicht darüber hinaus gesondert Garantie erteilt wurde, Gewähr innerhalb der gesetzlichen Fristen nach geltendem Kaufrecht nach unserer Wahl durch Nachbesserung oder bei Warenlieferung auch durch Ersatzlieferung oder Gutschrift der Ware. Schlagen diese fehl, so kann der Kunde nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung oder bei Warenlieferung auch Rückgängigmachung des Kaufvertrages (Wandlung) verlangen. Zum Nachweis des Mangels und der Einhaltung der Gewährleistungspflicht ist Vorlage des defekten Produktes einschließlich zugehöriger Rechnung erforderlich. Im Übrigen sind Warenrücknahme, Umtausch oder sonstige Reklamationen ausgeschlossen.

Unsere Haftung für zugesicherte Eigenschaften ist auf den Ersatz des unmittelbaren Schadens beschränkt, es sei denn, die Zusicherung hätte ausdrücklich das Ziel verfolgt, den Kunden gerade gegen den eingetretenen Mangel-folgeschaden abzusichern. Kenntnis und Beachtung der für die Verwendung unserer Produkte einschlägigen DIN-Normen und Verwendungsvorschriften ist in jedem Falle Sache unseres Kunden.

Im übrigen ist unsere Haftung sowie die Haftung unserer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhe auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen oder sie beruhe auf einer schuldhaften Verletzung einer Kardinalspflicht oder einer sonstigen wesentlichen Vertragspflicht aus Unmöglichkeit, Verzug, positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss, Verletzung von Nachbesserungs-pflichten, Verletzung eines selbständigen Auskunfts-,

Beratungs- oder Garantievertrages sowie aus unerlaubter Handlung. Eine Haftung, aus welchem Rechtsgrund auch immer, über die gesetzlichen Gewährleistungsfristen hinaus ist ausgeschlossen, soweit nicht eine gesonderte Garantie erteilt wurde.

In jedem Falle sind Ersatzleistungen je Schadensereignis auf folgende Höchstbeträge begrenzt:
f
ür Personenschäden                                500.000,00

höchstens jedoch                                     250.000,00

für die einzelnen Personen

für Sachschäden                                           50.000,00

Sollten höhere Haftungssummen gewünscht werden, ist dies seitens des Kunden schriftlich mitzuteilen. Die Mehrkosten für eine Erweiterung des Versicherungsumfangs trägt in diesem Fall der Kunde.

Für von uns gelieferte fremde Erzeugnisse haften wir grundsätzlich nur in dem Umfang, in dem unsere Vorlieferanten Gewähr für ihre Fabrikate uns gegenüber übernehmen und erfüllen.

9.    Eine von uns verkaufte und ordnungsgemäß gelieferte Ware wird grundsätzlich nicht zurückgenommen. Ausnahmen können nur in besonderen Fällen nach vorausgegangener Absprache gemacht werden. Wenn wir uns aus Gründen der Kulanz zu einer Warenrücknahme bereit erklären, werden dem Käufer 10% Verwaltungs- kosten sowie die Transportkosten vom Gutschriftsbetrag in Abzug gebracht. Die Gutschrift erfolgt auf das jeweilige Kundenkonto, wird nicht in bar ausgezahlt und mit weiteren Rechnungen verrechnet. Die Ware muss gut verpackt an uns kostenfrei zurückgeliefert werden. Nacharbeiten, welche durch mangelhafte Verpackung oder andere Einflüsse erforderlich werden, kommen zum Selbstkostenpreis in Anrechnung. Für Sonderausführungen, welche nicht anderweitig weiterverkauft werden können, ist eine Rücknahme ausgeschlossen. Ist als Vergütung der Leistung ein Festpreis vereinbart, so ist überliefertes und nicht benötigtes Material an uns unverzüglich zurückzuliefern. Es erfolgt dafür keine gesonderte Gutschrift an den Kunden. Der Kunde unterliegt der Sorgfaltspflicht zum Umgang der Ware, die evtl. an uns zurückgegeben werden wird, und haftet für Schäden und Folgeschäden an der Ware durch Ausfall, Verlust, mutwillige Beschädigung und Diebstahl.

10.  Mietet der Kunde von uns Maschinen oder Arbeitsgeräte, gelten die nachfolgenden Bedingungen:

Bei Versand des Arbeitsgerätes an den Kunden wird in unserem Haus ein Ausgangsprotokoll erstellt. Das bescheinigt die volle Funktionsfähigkeit und den einwandfreien Zustand des Arbeitsgerätes.

Mietzeit und Mietzins werden mit dem entsprechenden Vertrag mit dem Kunden schriftlich vereinbart. Der Mietzins ist für die tatsächliche Mietdauer (in Kalendertagen) fällig.

Mietzins

Spiegelschweißmaschine   85 €/Kalendertag

Muffenschweißgerät          45 €/Kalendertag

Schälgerät                       45 €/Kalendertag

jeweils zzgl. gültiger, gesetzlicher Mehrwertsteuer

Der Mietzins versteht sich ohne Verlade- und Frachtkosten. Diese trägt der Kunde.

Ist der Kunde mit der Zahlung eines fälligen Betrages im Rückstand, so sind wir berechtigt, das Gerät auf Kosten des Kunden, der den Zutritt zu den Arbeitsgeräten zu ermöglichen hat, abzuholen und darüber zu verfügen. Die Abholung gilt als fristlose Kündigung des Vertrages.

Der Kunde ist verpflichtet, die Gebrauchsanweisung des Arbeitsgerätes zu beachten, das Gerät an uns in dem Zustand zurückzuliefern, der dem Zustand des Gerätes am Beginn der Mietzeit unter Berücksichtigung der durch den vertragsgemäßen Mietgebrauch entstandenen Wertminderung entspricht und notwendige Reparaturen sofort dem Vermieter zu melden. Der Kunde ist nicht berechtigt, Veränderungen des Arbeitsgerätes vorzunehmen sowie Kennzeichnungen, die von uns angebracht wurden, zu entfernen. Der Kunde darf einem Dritten keine Rechte (z. B. Miete, Leihe) an dem Gerät einräumen, noch Rechte aus dem Vertrag abtreten.

Die überlassenen Arbeitsgeräte sind vom Kunden gegen Diebstahl, Transport- und Montageschäden u. ä. zu versichern.

Der Kunde hat das Gerät in betriebsbereitem Zustand an unser Lager, Anschrift: Spannstiftstraße 37, 58119 Hagen, am Tag nach Ende der Mietzeit zurückzuliefern. Bei Eintreffen des Arbeitsgerätes wird in unserem Haus ein Eingangsprotokoll erstellt, in dem der Stand der Funktionsfähigkeit, der allgemeine Zustand sowie etwaige Defekte oder Mängel festgehalten werden. Wird das Gerät in einem Zustand zurückgeliefert, der ergibt, dass der Kunde seinen festgelegten Pflichten nicht nachgekommen ist, so hat der Kunde sich für den Zeitraum, der zur Durchführung der deshalb notwendigen Reparatur erforderlich ist, so behandeln zu lassen, als habe er das Gerät nach Ende der Mietzeit weiter behalten. Die erforderlichen Reparaturen werden von uns oder von einem beauftragten Unternehmen ausgeführt. Die Kosten der Reparatur trägt der Kunde. Stellen die Beeinträchtigungen und Beschädigungen des Arbeitsgerätes einen wirtschaftlichen Totalschaden dar, trägt der Kunde die Kosten für die Neuanschaffung eines typgleichen Arbeitsgerätes. Sollte aufgrund von starker Verschmutzung eine Sonderreinigung des Arbeitsgerätes notwendig sein, wird diese mit 50 € pauschal an den Kunden berechnet.

Sendet der Kunde das Arbeitsgerät nicht fristgerecht am Ende Mietzeit an uns zurück, wird der reguläre Mietzins pro weiteren Kalendertag an den Kunden berechnet.

Wir sind jederzeit berechtigt, das Arbeitsgerät zu besichtigen oder durch einen Beauftragten besichtigen zu lassen. Der Kunde ist verpflichtet, dem Vermieter die Untersuchung in jeder Weise zu erleichtern. Die Gefahren des Untergangs, Verlustes oder Diebstahls, ausbesserungsfähiger und nicht ausbesserungsfähiger Beschädigungen sowie des vorzeitigen Verschleißes des Mietgegenstandes trägt der Kunde, auch wenn ihn kein Verschulden trifft. Die Gefahrtragung des Kunden beginnt mit der Übergabe des Gerätes an ihn oder den Frachtführer und endet bei Rücklieferung mit Übergabe an uns. Der Kunde trägt die Haftpflichtansprüche Dritter während der Zeit, in der er das Gerät  in seiner Verfügungsgewalt hat.

Der durch den Vertrag und die Überlassung der Arbeitsgeräte an den Kunden rechtsverbindlich geschlossene Mietvertrag kann von beiden Parteien mit einer Frist von einer Woche zum Wochenende schriftlich gekündigt werden. Der Mietvertrag kann nur von uns ohne Einhaltung einer Frist gekündigt werden, wenn der Kunde ohne unsere Einwilligung das Gerät vertragswidrig nutzt, wenn der Kunde einem Dritten das Gerät weitervermietet oder Rechte aus diesem Vertrag abtritt oder Rechte an dem Gerät einräumt, wenn bei einer Untersuchung festgestellt wird, dass das Gerät durch fortgesetzte Vernachlässigung der dem Kunden obliegenden Sorgfaltspflichten erheblich gefährdet ist oder wenn der Kunde mit der Mietzinszahlung in Verzug kommt.

11.  Sämtliche dem Kunden zur Verfügung gestellten Unterlagen und Informationen über Produktspezifikation, insbesondere Isometrien, Materialauszüge, Berechnungsstatistiken und Revisionsunterlagen dienen allein der unverbindlichen allgemeinen Information des Kunden. Technische Auslegungen auf Basis der vorgenannten Unterlagen und Informationen erfolgen grundsätzlich nach dem aktuellen, uns vorliegenden Planstand. Für die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit dieser dem Kunden zur Verfügung gestellten Unterlagen sowie jedwede weitere unentgeltliche Leistung gegenüber dem Kunden wird eine Haftung nicht begründet. Im Übrigen gelten die Regelungen zu Ziffer 8.

An allen im Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Kunden überlassenen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugängig gemacht werden, es sei denn, wir erteilen dem Kunden unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung.

12.    Erfüllungsort für unsere Lieferungen ist der jeweils auf dem Lieferschein angegebene Versandort, nach unserer Wahl auch Castrop-Rauxel. Erfüllungsort für die Zahlungsverpflichtung des Bestellers sowie Gerichtsstand ist Castrop-Rauxel. Wir behalten uns jedoch das Recht vor, zum gerichtlichen Einzug unserer Forderungen am Hauptsitz des Bestellers zu klagen. Bei Auslands- lieferungen ist deutsches Recht maßgebend. Technische-, Sortiments- und Preisänderungen sind vorbehalten. Die Haftung für Druckfehler und -mängel wird ausgeschlossen.

13.    Sind die vorstehenden AGB ganz oder teilweise nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Soweit die Bestimmungen nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam geworden sind, gelten die gesetzlichen Vorschriften.


Stand: 01.05.2012

 

Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen Value-Tec GmbH (PDF, 266 KB)