Werden Dachabläufe in Decken mit Anforderungen an eine Feuerwiderstandsdauer (F30 bis F90) im Abstand bis 5,0 m von einer aufgehenden Außenwand mit Öffnungen, z. B. Türen und Fenster, eingebaut, ist mit einer Brandbeanspruchung von oben und unten zu rechnen.
Die Feuerwiderstandsdauer der Durchführung muss der Feuerwiderstandsdauer des Bauteils entsprechen.
Brandbeanspruchung von unten:
Die Durchführung wird analog zu den großflächigen Dächern nach DIN 18234 behandelt.
Brandbeanspruchung von oben:
Bei nicht brennbaren Durchführungen mit durchgängigen, nicht brennbaren Abflussrohren ist die Brandbeanspruchung von oben zu vernachlässigen. Bei brennbaren Dachabläufen und Dachdurchführungen sollte durch metallische Abdeckhauben sicher gestellt sein, dass keine brennbaren Bestandteile in die Durchführung fallen können.
